Nachtzuschlag berechnen — steuerfreier Anteil nach § 3b EStG
Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschlagsbetrag inklusive Kappungsgrenze und SV-Freigrenze.
Angaben zum Zuschlag
Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Rechtsgrundlage: § 3b Einkommensteuergesetz (EStG). Die Kappungsgrenze (§ 3b Abs. 2 EStG) begrenzt den Grundlohn, auf den die Zuschläge berechnet werden, auf maximal 50 €/Stunde. Sozialversicherungsrechtlich (§ 1 SvEV) gilt eine niedrigere Freigrenze von 25 €/Stunde.
Über dieses Werkzeug
§ 3b EStG stellt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei, soweit sie den Grundlohn um höchstens den jeweiligen Prozentsatz übersteigen — dabei wird der Grundlohn auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Sozialversicherungsrechtlich gilt zusätzlich eine niedrigere Grenze von 25 € je Stunde (§ 1 SvEV): Zuschläge auf einen höheren Grundlohn bleiben zwar weiter steuerfrei, werden aber beitragspflichtig. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), gilt nur der höchste Satz — keine Kumulierung der Prozentsätze.
- Die "erschwerte" Nachtarbeit (40 %) gilt nur für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr, und nur wenn die Schicht schon vor 0 Uhr begonnen hat — dieser Rechner prüft das nicht automatisch, die Auswahl muss der Nutzer selbst korrekt treffen.
- Kein automatischer Abgleich mit dem Feiertagskalender eines Bundeslands — welcher Tag ein Feiertag ist, muss der Nutzer selbst prüfen.
- Keine Berücksichtigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die höhere oder abweichende Zuschlagssätze regeln.
- Ersetzt keine Lohnabrechnung und keine individuelle Steuer- oder Beitragsberatung.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die steuerfreien Zuschlagssätze nach § 3b EStG?
Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr: 25 %. Erschwerte Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht schon vor 0 Uhr begonnen hat: 40 % (§ 3b Abs. 3 EStG); wer erst nach Mitternacht anfängt, bleibt bei 25 %. Sonntagsarbeit: 50 %. Gesetzliche Feiertage und 31.12. ab 14 Uhr: 125 %. Hohe Feiertage (24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1.5.): 150 %.
Was ist die Kappungsgrenze bei der Nachtzuschlag-Berechnung?
Nach § 3b Abs. 2 EStG wird der Grundlohn, auf den die steuerfreien Zuschläge berechnet werden, auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Auch bei höherem tatsächlichem Grundlohn wird für die Steuerfreiheit nur mit diesem gedeckelten Wert gerechnet.
Was ist die SV-Freigrenze und wie unterscheidet sie sich von der Kappungsgrenze?
Sozialversicherungsrechtlich gilt nach § 1 SvEV eine niedrigere Freigrenze von 25 € je Stunde. Zuschläge, die auf einem Grundlohn zwischen 25 € und 50 € berechnet werden, bleiben zwar weiterhin steuerfrei, werden aber sozialversicherungspflichtig — Steuer- und SV-Freiheit laufen hier auseinander.
Was gilt, wenn mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammentreffen?
Treffen mehrere Zuschlagsarten zusammen, etwa Nachtarbeit an einem Feiertag, gilt nur der jeweils höchste Prozentsatz — die Sätze werden nicht kumuliert oder addiert.
Ist der Nachtzuschlag-Rechner kostenlos und werden meine Daten übertragen?
Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.