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Nachtzuschlag berechnen — steuerfreier Anteil nach § 3b EStG

Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschlagsbetrag inklusive Kappungsgrenze und SV-Freigrenze.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Zuschlag

Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Beispiel wählen
Beispiel anklicken oder Werte einzeln eintragen — Grundlohn, Stunden und Zuschlagsart werden gesetzt.
Regelmäßiger Arbeitslohn ohne die Zuschläge selbst.
Anzahl der Stunden mit dieser Zuschlagsart.
Zuschlagsart
Nacht 0-4 Uhr erschwert gilt nur, wenn die Arbeit schon vor 0 Uhr begonnen hat (§ 3b Abs. 3 EStG) — wer erst nach Mitternacht anfängt, bleibt bei 25 %. Der 31.12. ab 14 Uhr zählt mit 125 % wie ein gesetzlicher Feiertag, ebenso Neujahr. "Hohe Feiertage" = 24.12. ab 14 Uhr sowie 25. und 26.12. und der 1.5. Treffen mehrere Arten in derselben Stunde zusammen, gilt nur der höchste Satz — keine Kumulierung.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

§ 3b EStG stellt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei, soweit sie den Grundlohn um höchstens den jeweiligen Prozentsatz übersteigen — dabei wird der Grundlohn auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Sozialversicherungsrechtlich gilt zusätzlich eine niedrigere Grenze von 25 € je Stunde (§ 1 SvEV): Zuschläge auf einen höheren Grundlohn bleiben zwar weiter steuerfrei, werden aber beitragspflichtig. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), gilt nur der höchste Satz — keine Kumulierung der Prozentsätze.
  2. Die "erschwerte" Nachtarbeit (40 %) gilt nur für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr, und nur wenn die Schicht schon vor 0 Uhr begonnen hat — dieser Rechner prüft das nicht automatisch, die Auswahl muss der Nutzer selbst korrekt treffen.
  3. Kein automatischer Abgleich mit dem Feiertagskalender eines Bundeslands — welcher Tag ein Feiertag ist, muss der Nutzer selbst prüfen.
  4. Keine Berücksichtigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die höhere oder abweichende Zuschlagssätze regeln.
  5. Ersetzt keine Lohnabrechnung und keine individuelle Steuer- oder Beitragsberatung.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die steuerfreien Zuschlagssätze nach § 3b EStG?

Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr: 25 %. Erschwerte Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht schon vor 0 Uhr begonnen hat: 40 % (§ 3b Abs. 3 EStG); wer erst nach Mitternacht anfängt, bleibt bei 25 %. Sonntagsarbeit: 50 %. Gesetzliche Feiertage und 31.12. ab 14 Uhr: 125 %. Hohe Feiertage (24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1.5.): 150 %.

Was ist die Kappungsgrenze bei der Nachtzuschlag-Berechnung?

Nach § 3b Abs. 2 EStG wird der Grundlohn, auf den die steuerfreien Zuschläge berechnet werden, auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Auch bei höherem tatsächlichem Grundlohn wird für die Steuerfreiheit nur mit diesem gedeckelten Wert gerechnet.

Was ist die SV-Freigrenze und wie unterscheidet sie sich von der Kappungsgrenze?

Sozialversicherungsrechtlich gilt nach § 1 SvEV eine niedrigere Freigrenze von 25 € je Stunde. Zuschläge, die auf einem Grundlohn zwischen 25 € und 50 € berechnet werden, bleiben zwar weiterhin steuerfrei, werden aber sozialversicherungspflichtig — Steuer- und SV-Freiheit laufen hier auseinander.

Was gilt, wenn mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammentreffen?

Treffen mehrere Zuschlagsarten zusammen, etwa Nachtarbeit an einem Feiertag, gilt nur der jeweils höchste Prozentsatz — die Sätze werden nicht kumuliert oder addiert.

Ist der Nachtzuschlag-Rechner kostenlos und werden meine Daten übertragen?

Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.